Keine dauernde Last bei Mindestzeitrente/verlängerter Leibrente
Leitsatz
Übertragen Eltern einem Kind einen Vermögensgegenstand (hier: Erbanteil) gegen auf ihre Lebenszeit wiederkehrende Leistungen, die jedenfalls für eine bestimmte Mindestdauer zu zahlen sind (sog. Mindestzeitrente oder verlängerte Leibrente), handelt es sich auch dann nicht um eine Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen, sondern um ein entgeltliches Veräußerungs-/Anschaffungsgeschäft, wenn die Mindestlaufzeit der wiederkehrenden Leistungen kürzer ist als die voraussichtliche durchschnittliche Lebenserwartung der bezugsberechtigten Person (Fortführung der , BFHE 176, 19, BStBl II 1996, 676, und X R 58/92, BFHE 176, 333, BStBl II 1996, 672).
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 2002 II Seite 650 BB 2000 S. 137 Nr. 3 BB 2000 S. 1657 Nr. 33 BFH/NV 2000 S. 385 BFH/NV 2000 S. 385 Nr. 3 BStBl II 2002 S. 650 Nr. 17 DB 2000 S. 121 Nr. 3 DStR 2000 S. 147 Nr. 4 DStRE 2000 S. 119 Nr. 3 FR 2000 S. 159 Nr. 3 INF 2000 S. 188 Nr. 6 XAAAA-97018
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