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Steuern mobil Nr. 12 vom

Track 14 | Umsatzsteuer: Typisch unternehmerisches, marktübliches Verhalten ist auch im Verlustfall unternehmerisch

Der Bundesfinanzhof hat in einem aktuellen Urteil bekräftigt, dass es für die Unternehmereigenschaft nicht erforderlich ist, dass eine Tätigkeit auf die Erzielung von Gewinnen gerichtet ist. Dies ergibt sich bereits aus § 2 Abs. 1 Satz 3 UStG. Ein typisch unternehmerisches, marktübliches Verhalten ist auch im Verlustfall unternehmerisch. Zudem haben die höchsten deutschen Steuerrichter klargestellt, dass Landeszuweisungen aus strukturpolitischen Gründen kein Entgelt von dritter Seite sind.

Als Nächstes möchten wir Sie auf eine Entscheidung zur Umsatzsteuer hinweisen. Der Streitfall ist eher speziell. Eine Gemeinde hatte eine Anlegebrücke am Meer errichtet und diese an eine Gesellschaft vermietet, die den öffentlichen Fährverkehr betreibt. Der Bundesfinanzhof hat aber einige grundsätzliche Feststellungen getroffen, die von allgemeinem Interesse sind.

Die Kommune hatte auf der Grundlage des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes vom Land Gelder zur Errichtung der Brücke erhalten. Hierzu hat der XI. Senat des BFH entschieden: Diese sind kein umsatzsteuerbares Entgelt eines Dritten, wenn sie nicht für eine Leistung der Gemeinde, sondern aus strukturpolitischen Gründen zur Förd...