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NWB BB 12/2024 S. 353

Falschparker: Höhere Strafen für Handwerker & Co.

Falschparker, die ihre Fahrzeuge auf Gehwegen abstellen, müssen – anders als es bisher oft gehandhabt wurde – damit rechnen, dass sie dafür ab sofort bestraft werden. Es drohen bis zu 160 € Bußgeld und ggf. auch Punkte in Flensburg. Neben Privatpersonen sind auch Handwerker und Lieferdienste betroffen, da diese Gehwege häufig für längere Zeit zum Parken nutzen. Betroffene Unternehmen sollten ihre Mitarbeiter auf die „neue“ Regelung und auch auf die drohenden Folgen hinweisen.