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Umwandlungssteuer | Buchwertantrag nach § 3 Abs. 2 UmwStG und Feststellung eines Übernahmeverlusts i. S. des § 4 Abs. 6 UmwStG (BFH)
 Der Buchwertantrag nach 
		§ 3 Abs. 2
		  Satz 1 UmwStG kann in der notariellen Urkunde über die
		Umwandlung, von der der Notar dem zuständigen Finanzamt nach 
		§ 54 Abs. 1
		  EStDV eine beglaubigte Abschrift übersendet, gestellt
		werden (; veröffentlicht am
		).
Der Buchwertantrag nach 
		§ 3 Abs. 2
		  Satz 1 UmwStG kann in der notariellen Urkunde über die
		Umwandlung, von der der Notar dem zuständigen Finanzamt nach 
		§ 54 Abs. 1
		  EStDV eine beglaubigte Abschrift übersendet, gestellt
		werden (; veröffentlicht am
		).
Sachverhalt: Strittig ist, ob der Buchwertantrag der Klägerinnen nach § 3 Abs. 2 Satz 1 UmwStG im Jahr 2009 wirksam gestellt worden ist und ob die Abzugsbeschränkung für Übernahmeverluste nach § 4 Abs. 6 UmwStG verfassungsgemäß ist. Klägerinnen sind die S GmbH und die A GmbH als Rechtsnachfolgerin der X GmbH, diese wiederum als Rechtsnachfolgerin der N GmbH. Die N GmbH kaufte die Geschäftsanteile der R GmbH, diese rückwirkend zum formwechselnd in die R GmbH & Co. KG umgewandelt wurde. Der Umwandlungsbeschluss enthielt eine Erkl...