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Aktienübernahme | Verspätetes Übernahmeangebot und Pflicht zur Differenzzahlung
Die Deutsche Bank AG hatte die Deutsche Postbank AG (Postbank) übernommen und den Aktionären am ein freiwilliges Übernahmeangebot zum Preis von 25 € je Aktie unterbreitet. Die 13 Kläger sind ehemalige Aktionäre der Postbank, die das Übernahmeangebot angenommen hatten. Sie verlangen die Zahlung der Differenz zwischen diesem Betrag und den 57,25 €, die im Jahr 2008 pro Aktie zu zahlen gewesen wären, weil die Deutsche Bank bereits zu diesem Zeitpunkt ein Übernahmeangebot hätte machen müssen. Das Gericht ist dieser Argumentation auf der Grundlage rechtlicher Vorgaben des Bundesgerichtshofs im Revisionsverfahren zu Inhalt und Reichweite der Vorschrift des § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) gefolgt (vgl. und II ZR 14/21). Die wesentlichen Chancen und Risiken aus den ursprünglic...