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Kfz-Leasingsonderzahlungen und Ermittlung der Nutzungseinlagehöhe
Anmerkungen zum
Der BFH hat sich mit der Ermittlung der jährlichen Gesamtaufwendungen eines im Privatvermögen gehaltenen Kfz auseinandergesetzt. Die Gesamtaufwendungen sind maßgeblich für die Bestimmung der Höhe einer Nutzungseinlage. Danach ist eine Leasingsonderzahlung, die für ein teilweise betrieblich genutztes Fahrzeug aufgewendet wird, den einzelnen Veranlagungszeiträumen während der Laufzeit des Leasingvertrags unabhängig vom Abfluss zuzuordnen. Bei der Gesamtkostenermittlung bei einer Kfz-Nutzung zu Gunsten von Überschusseinkünften soll hingegen anderes gelten.
Langenkämper, Firmenwagen, infoCenter, NWB YAAAB-04811
Der vom BFH entschiedene Fall klärt im Schwerpunkt die Frage, wie eine Leasingsonderzahlung im Rahmen der Nutzungseinlage eines zum Privatvermögen des Leasingnehmers gehörenden Fahrzeugs, das privat und betrieblich genutzt wird, in die Gesamtaufwendungen für die betriebliche Nutzung einzubeziehen ist.
Eine Leasingsonderzahlung, die für einen teilweise betrieblich genutzten Privat-Pkw aufgewendet wird, ist den einzelnen Veranlagungszeiträumen während der Laufzeit des Leasingvertrags zuzuordnen.
Mindert eine Leasingsonderzahlung nach dem Leasingvertrag die Höhe der monatlichen Leasingraten gleichmäßig über die gesamte Vertragslaufzeit, ist sie – unabhängig vom Abflusszeitpunkt – linear auf den Vertragszeitraum zu verteilen.
I. Grundsätzliches
[i]Langenkämper, Firmenwagen:
Besteuerung der Gestellung an Arbeitnehmer, Grundlagen,
NWB MAAAE-60557
Wenke, Betriebliche
Pkw-Nutzung: Warum weniger manchmal mehr ist, NWB 37/2024 S. 2545,
NWB XAAAJ-74609 Der Erwerb von
Geschäftswagen führt regelmäßig zu
Diskussionen zwischen Steuerberatern und deren Mandanten. Die
Erwartungshaltung, durch den Erwerb eines Geschäftswagens eine massive
Steuerminderung zu erreichen, lässt sich oftmals nicht erfüllen. Regelmäßig
wird von Mandanten verkannt, dass einem gewinnmindernden
Betriebsausgabenabzug auch eine
gewinnerhöhende Nutzungsentnahme und eine
nicht abziehbare Betriebsausgabe für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb
gegenüberstehen.