E-Rechnung: Was sagt das finale BMF-Schreiben?
Mit dem Wachstumschancengesetz wurden die Regelungen zur Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG für nach dem ausgeführte Umsätze neu gefasst. Als Kernpunkt der Neuregelung wurde in Deutschland die grundsätzliche Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen für Leistungen zwischen inländischen Unternehmen ab dem eingeführt. Um den hiervon betroffenen Unternehmen ausreichend Spielraum bei der Umsetzung zu ermöglichen, wurde jedoch eine umfassende Übergangsfrist vorgesehen. Zudem besteht bei Leistungen an Endverbraucher auch weiterhin keine Pflicht zur Erteilung einer E-Rechnung.
Im Rahmen der Übergangsregelung können Unternehmen in den Jahren 2025 und 2026 weiterhin Rechnungen in Papierform oder mit Zustimmung des Leistungsempfängers beispielsweise als PDF-Dokument per E-Mail versenden. Ab dem Jahr 2027 gilt diese Möglichkeit nur noch für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von unter 800.000 €.
Mit der Einführung der (inländischen) E-Rechnung ist der erste von drei Schritten getan. Der zweite Schritt beinhaltet u. a. die Einführung eines Meldesystems im inländischen B2B-Bereich. Auch müssen Rechnungsaustausch und Rechnungsberichtigung standardisiert als Datensatz erfolgen. Ein genauer Zeitpunkt für die Umsetzung steht noch nicht fest. Im Raum steht hier jedoch häufig das Jahr 2028. In einem dritten Schritt stehen das EU-weite E-Rechnungsaustauschverfahren ab , sowie u. a. der Wegfall der Sammelrechnungen und Zusammenfassenden Meldungen im Fokus. – Es bleibt also spannend!
Das BMF hat am das finale Schreiben zur Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG veröffentlicht. Durch das Einführungsschreiben zur obligatorischen Einführung der E-Rechnung im B2B-Bereich ab 2025 erwartete die Praxis Erläuterungen und Ergänzungen. Inwiefern diese Erwartungen erfüllt wurden, zeigt Dirk J. Lamprecht in einer aktuellen Beitragsreihe auf.
Im ersten Teil der Beitragsreihe stehen die
betroffenen Unternehmen, die Rechnungsübermittlung und die -annahme im Fokus.
Drei weitere Beitragsteile erscheinen in den kommenden Ausgaben der BBK und
behandeln die Themen:
Teil 2: Die E-Rechnung: Befreiungen und
Übergangsregelungen.
Teil 3: Die E-Rechnung: Umfang der Daten,
Anlagen und Rechnungsprüfung und-berichtigung.
Teil 4: Die
E-Rechnung: Vorsteuerabzug, Aufbewahrungsfristen und Betriebsprüfung.
Beste Grüße
Beate Blechschmidt
Fundstelle(n):
BBK 2024 Seite 1009
AAAAJ-78691