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Sonderabschreibung nach § 7g EStG
Bei abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens können unter bestimmten Voraussetzungen im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den folgenden vier Jahren neben der linearen AfA Sonderabschreibungen bis zu insgesamt 40 % der Anschaffungskosten in Anspruch genommen werden.
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Dabei handelt es sich um ein steuerliches Wahlrecht, welches unabhängig von der Handelsbilanz ausgeübt werden kann.
In diesem Buchführungsfall erwirbt der Unternehmer eine Maschine für 18.000 € mit einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von zehn Jahren.