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Einkommensteuer | Kindergeld für behinderte Kinder und Ermittlung der behinderungsbedingten Aufwendungen (BFH)
Werden im Rahmen der Prüfung der behinderungsbedingten Unfähigkeit zum Selbstunterhalt die behinderungsbedingten Mehraufwendungen nicht im Einzelnen nachgewiesen, sondern wird der Behinderten-Pauschbetrag gemäß § 33b Abs. 1 bis 3 EStG angesetzt, können daneben nicht zusätzlich Aufwendungen angesetzt werden, die entweder bereits durch den Pauschbetrag für den Grundbedarf oder den Behinderten-Pauschbetrag abgegolten werden (; veröffentlicht am ).
Sachverhalt: Die Klägerin, Mutter einer 1959 geborenen Tochter (T), streitet um den Kindergeldanspruch für T für den Zeitraum Juli 2018 bis November 2018. T hat seit 2018 einen Grad der Behinderung von 80 und bezog ab Juli 2018 eine Erwerbsminderungsrente. Der Klägerin wurde seit mindestens 2008 kon...