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Entwurf des Gesetzes zur Änderung des RVG und des Justizkostengesetzes
Die Rechtsanwaltsgebühren wurden zuletzt am geändert. Seitdem sind die Kosten in allen Bereichen gestiegen, sowohl die Personalkosten als auch die Sachkosten. Zudem gibt es eine hohe Inflationsrate sowie unzureichende frühere Gebührenanpassungen. Aus diesen Gründen wurde die Anpassung der Gebühren schon lange mit Spannung erwartet. Der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz datiert vom . Die Bundesrechtsanwaltskammer und der Deutsche Anwaltsverein fordern seit langem eine lineare Erhöhung der anwaltlichen Vergütung. Ein Datum für das Inkrafttreten des Gesetzes ist im Entwurf nicht vorgesehen, angedacht ist der .
Änderungen im Einzelnen
Lineare Erhöhung
Die Wertgebühren sollen um durchschnittlich 6 %, die Betragsrahmen- und Festgebühren sollen um 9 % angehoben werden.
Bisher konnte für eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG nach einem Gegenstandswert von 10.000 € eine Gebühr von 614 € berechnet werden. In Zukunft erhöht sich diese Gebühr um ca. 6 %, also um ca. 36 €.
Der Wahlanwalt kann nach Nr. 4108 VV RVG für die Teilnahme an einer Hauptverhandlung vor dem AG (der Mandant befindet sich nicht in Haft) nach altem Recht eine Terminsgebühr von 77 bis 528 € berechnen, die Mitt...