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GK Nr. 11 vom Seite 15

Wichtige Änderungen in der Bundesausbildungsförderung (BAföG)

Erwin Bauschmann

Für Auszubildende ergeben sich aus dem 29. BAföG-Änderungsgesetz vom 24.07. d. J., das bereits zum Beginn des Schul- bzw. Ausbildungsjahres 2024/2025 in Kraft getreten ist, erhebliche Verbesserungen. Das gilt sowohl für Auszubildende, die bereits Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (kurz: BAföG) beziehen als auch für Auszubildende, die bislang keine BAföG-Leistungen bezogen, weil die Fördervoraussetzungen nicht erfüllt waren. Insbesondere sie müssen nun prüfen, ob nunmehr eine Ausbildungsförderung beantragt werden kann.

In den letzten Jahren hat sich unter dem Eindruck fehlender Auszubildender und unbesetzter Ausbildungsplätze – nicht zuletzt ein Aspekt des inzwischen als kritisch wahrgenommenen Fachkräftemangels – vieles zugunsten von Auszubildenden geändert. So existiert nicht nur seit dem eine Mindesthöhe der Ausbildungsvergütung, die allen Auszubildenden gezahlt werden muss, für die kein Tarifvertrag gilt. Zudem sind seit Jahren in allen Ausbildungsberufen die Ausbildungsvergütungen erheblich gestiegen – vornehmlich in den Berufen, in denen der Mangel an Auszubildenden besonders gravierend ist und weniger stark in den Berufen, die in geringerem Maß unter Personalmangel leiden.

1. Änderung

Für Auszubildende st...

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