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GK Nr. 11 vom Seite 7

Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids: Wenn der Schuldner nicht zahlt

Susanne Kowalski

Zahlen Schuldner innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist nicht bzw. reagieren nicht auf Mahnungen, können Gläubiger offene Beträge im Rahmen eines sog. „gerichtlichen Mahnverfahrens“ einfordern, indem ein sog. Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids gestellt wird. Dieser Beitrag erklärt Dir die Vorteile, die einzelnen Schritte und die daraus resultierenden Konsequenzen.

Info

Im Rahmenplan wird das Thema Mahnwesen unter Punkt 7 b (Zahlungsvorgänge im Zusammenwirken mit Kreditinstituten, Dienstleistern, Lieferanten und Kunden bearbeiten) und 7 d (aus dem Kauf- und Zahlungsverhalten Maßnahmen ableiten) aufgeführt.

Aus der Praxis

Die Meier GmbH hat ihren Kunden Schulte bereits dreimal schriftlich angemahnt und zur Zahlung des offenen Betrags i. H. v. 975 € aufgefordert. Seit der letzten Mahnung sind inzwischen 17 Tage vergangen. Die Geschäftsführerin Frau Schick weist den zuständigen Mitarbeiter der Finanzbuchhaltung an, einen Antrag auf Erlass eines Mahnverfahrens einzuleiten. Dieser erklärt dem Azubi Steffen P., dass Anträge auf Erlass eines Mahnbescheids online erfasst werden können.

Merke

Es gibt ein gemeinsames Mahnportal aller Mahngerichte der Bundesländer ( www.online-Mahnantrag.de ). ...

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GK - Die Kaufleute für Groß- und Außenhandelsmanagement