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Differenzbesteuerung nach § 25a UStG und Verbuchung der Umsätze
Die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG ist eine besondere Besteuerungsform. Im Gegensatz zu der im Regelfall anzuwendenden Allphasennettobesteuerung mit Vorsteuerabzug muss hier der Unternehmer nur die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis der Umsatzsteuer unterwerfen. Die Besteuerung beschränkt sich auf den beim Verkäufer entstandenen Mehrwert. Sinn und Zweck der Regelung ist es, eine Doppelbelastung mit Umsatzsteuer zu vermeiden. Im Regelfall handelt es sich um Gegenstände aus dem Privatbereich, die bereits einmal beim erstmaligen Kauf umsatzbesteuert wurden. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Grundsätze und Besonderheiten. Anhand von Praxisbeispielen werden Vorschläge für die zutreffende Buchung unter Beachtung der Aufzeichnungspflichten aufgezeigt.
I. Grundsätze
1. Allgemeine Voraussetzungen
Die Differenzbesteuerung ist auf die Lieferung beweglicher körperlicher Gegenstände beschränkt. Hauptanwendungsbereich sind der Gebrauchtwagenhandel sowie Verkäufe in Second-Hand-Läden oder über bekannte Plattformbetreiber, bei denen Gegenstände, die von Privatpersonen angekauft werden, wieder an Privatpersonen veräußert werden. Die Differ...