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BFH 13.08.2024 IX R 29/23, Kommentierte Nachricht BBK 22/2024 S. 1014

Einkommensteuer | Kein Werbungskostenabzug für Aufwendungen aus Insolvenzverfahren

Der Steuerpflichtige kann Aufwendungen für ein Insolvenzverfahren grundsätzlich nicht absetzen, auch wenn der Insolvenzverwalter Grundstücke innerhalb der Spekulationsfrist verwertet und damit den Tatbestand eines Spekulationsgeschäftes gemäß § 23 EStG auslöst.

[i]Insolvenzverwalter verwertete zwei Immobilien innerhalb der SpekulationsfristÜber das Vermögen der Klägerin wurde im Jahr 2016 das Insolvenzverfahren eröffnet. Der Insolvenzverwalter verwertete im Jahr 2017 zwei vermietete Immobilien, die die Klägerin in den Jahren 2009 und 2010 erworben hatte; dies führte zu Spekulationsgewinnen i. S. von § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG. Die Klägerin machte die Kosten für das Insolvenzverfahren steuerlich geltend.

[i]Insolvenzverfahren betrifft die private LebensführungEinen Werbungskostenabzug nach § 23 Abs. 3 Satz 1 i. V. mit § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG lehnte der BFH ab, da die Insolvenzkosten nicht durch die Veräußerung der beiden Immobilien veranlasst gewesen sin...