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NWB Nr. 45 vom Seite 3112

JStG 2024: Steuerverschärfung für ausländische Alterseinkünfte

Auswirkungen der geplanten Ausweitung der nachgelagerten Besteuerung

Michael von Arps-Aubert, Dr. Tobias Hagemann und Dr. Dino Höppner

[i]Eckardt in Kanzler/Kraft/Bäuml/Marx/Hechtner/Geserich, EStG, 9. Aufl. 2024, § 22, NWB XAAAJ-52165 Ab 2025 wird es ernst: Der Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (JStG 2024) i. d. F. des Bundestagsbeschlusses vom beinhaltet eine grundsätzliche Erweiterung bei der Besteuerung von Leistungen aus ausländischen Altersvorsorgeverträgen. Was bislang fast unbemerkt blieb, könnte für viele Steuerpflichtige zum finanziellen Stolperstein werden. In diesem Beitrag werden die aktuelle Rechtslage und die geplanten Änderungen erläutert, anhand praxisrelevanter Beispiele verdeutlicht und daraus möglicher Handlungsbedarf abgeleitet.

I. Aktuelle Rechtslage und Gesetzesänderung

[i]§ 22 Nr. 5 Satz 1 EStG: volle nachgelagerte Besteuerung ...Durch das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) v.  (BGBl 2004 I S. 1427) erfolgte ab 2005 die grundlegende Umgestaltung der einkommensteuerlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen. Für Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen, Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen regelt § 22 Nr. 5 Satz 1 EStG die Umsetzung der in diesem Zusammenhang zur Gewährleistung des Leistungsfähigkeitsprinzips eingeführten nachgelagerten Besteuerung von Einkünften aus geförderten Verträgen und aus betrieblicher Altersversorgung. Die Förderung der Beiträ...