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Schenkungsteuerersparnis durch „Generationensprung“
Darstellung anhand von Praxisbeispielen
Soll Vermögen schon zu Lebzeiten der Elterngeneration auf die nachfolgende(n) Generation(en), also auf Kinder oder Enkelkinder übertragen werden, stellt sich häufig die Frage, ob das Überspringen der nächsten Generation (Kinder) zugunsten der übernächsten Generation (Enkelkinder) wirtschaftlich möglich und schenkungsteuerlich empfehlenswert ist. Eine derartige Schenkung von Vermögen unmittelbar auf die Enkel, obwohl deren Eltern noch leben, ist aus erbschaft-/schenkungsteuerlicher Sicht – wie der nachfolgende Beitrag aufzeigt – in jedem Fall vorteilhaft, weil dies zur Vermeidung eines weiteren Besteuerungsvorgangs bei der Zwischengeneration (Kinder) führt.
Nachfolgend werden die drei typischen Varianten des Generationensprungs dargestellt.
Bei jeder Vermögensnachfolgeberatung sollte die Gestaltungsvariante „Generationensprung“ als denkbare Variante berücksichtigt werden. Hierbei kann sogar einem etwaigen Versorgungsbedürfnis der übertragenden Generation oder auch der Zwischengeneration Rechnung getragen werden.
Die erbschaft-/schenkungsteuerlichen Vorteile des Generationensprungs lassen sich sowohl bei Zuwendungen unter Lebenden als auch über testamentarische Anordnungen erzielen.
Kombinationen des Generationensprungs sind möglich, sei es durch Vorbehaltsnießbrauch zugunsten der übertragenden Großelterngeneration oder sei es mittels Zuwendungsnießbrauch zugunsten der Zwischengeneration.