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BFH 11.06.2024 IX R 30/23, StuB 21/2024 S. 848

Wirksame Bekanntgabe eines Steuerbescheids an einen Bevollmächtigten trotz Widerrufs der Vollmacht

Die wirksame Bekanntgabe eines an einen Bevollmächtigten adressierten schriftlichen Verwaltungsakts, der im Inland durch die Post übermittelt wird und diesem tatsächlich zugeht, ist nicht davon abhängig, dass die Außenvollmacht des Bevollmächtigten im Bekanntgabezeitpunkt noch besteht (Anschluss an , NWB NAAAJ-66680, Kurzinfo StuB 2024 S. 447, NWB WAAAJ-68258, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt; Bezug: § 80 Abs. 1, § 122 Abs. 1 Satz 1 und 3, Abs. 2 Nr. 1, § 124 Abs. 1 Satz 1 AO).

Praxishinweise

Wird ein Steuerbescheid durch die Post übermittelt (§ 122 Abs. 2 AO), gilt er gem. § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben, außer wenn er nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Der Bekanntgabevermutung gem. § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO steht nicht entgegen, dass das FA im Urteilsfall ...