Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
StuB Nr. 21 vom Beilage Seite 1

Implikationen der gesetzlichen Neuerungen 2024 sowie der Rechtsprechung für Jahresabschluss und Steuerbilanz

Anwendungsfragen, Beispiele und Hinweise

WP/StB Prof. Dr. Christian Zwirner, WP/StB Michael Vodermeier und Dr. Marcel Schmeer

Die Beilage gibt einen Überblick über die (geplanten) Neuerungen für den Jahresabschluss 2024, die Steuerbilanz 2024 sowie die Entwicklung der Rechtsprechung zum Bilanzrecht und zur Offenlegung. Die Auswirkungen der Neuerungen auf die Bilanzierung und Bewertung im Rahmen des Jahresabschlusses 2024 sowie der Steuerbilanz 2024 werden ebenso wie die neuartigen Berichtspflichten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung dargestellt. Darüber hinaus werden praktische Anwendungsfragen der Gesetzesänderungen aufgegriffen und vereinzelt anhand von Beispielen veranschaulicht.

Prinz/Kanzler, Handbuch Bilanzsteuerrecht, 4. Aufl. 2021, NWB FAAAH-92843

I. Einleitung

[i]Hoffmann/Lüdenbach, NWB Kommentar Bilanzierung, 15. Aufl. 2023, NWB YAAAJ-44231 Kanzler/Kraft/Bäuml, EStG online Kommentar, 9. Aufl. 2024, NWB HAAAJ-52380 Stillstand ist Rückschritt. Dieses Credo scheint der deutsche Gesetzgeber auf dem Gebiet des Handels- und Steuerrechts verinnerlicht zu haben. Die Bereiche unterliegen einer konstant hohen Dynamik, was die Rechtsanwender immer wieder vor viele und neue Fragestellungen stellt, insbesondere wenn es um die Erstellung des Jahresabschlusses und der Steuerbilanz geht. Auch im Jahr 2024 wurden wieder zahlreiche Gesetze verkündet bzw. Gesetzgebungsvorhaben auf den Weg gebracht. Die kontinuierliche Fortentwicklung des Handels- und Steuerrechts ist neben der Verkündung von neuen Gesetzen auch durch die Rechtsprechung bedingt, die sich regelmäßig zu handels- und steuerrechtlichen Sachverhalten äußert.

Die fortwährende Anpassung des Handels- und Steuerrechts an aktuelle Rahmenbedingungen ist sicherlich notwendig und geboten. Der Gesetzgeber versäumt es allerdings in der jüngeren Vergangenheit, bahnbrechende ganzheitliche Reformen auf den Weg zu bringen und verliert sich immer wieder in zusammenhanglosen Einzelmaßnahmen. Aus Anwendersicht hat sich in den vergangenen Jahren hierdurch ein nicht mehr überschaubares Normengeflecht entwickelt, welches sich aus einer Vielzahl einschlägiger Gesetze und Gesetzesänderungen sowie der Verkündung neuer Gesetze zusammensetzt. Durch das Zweite Gesetz zur Änderung des DWD-Gesetzes sowie zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften, das Wachstumschancengesetz, das Steuerfortentwicklungsgesetz (vormals „Zweites Jahressteuergesetz 2024“) und das Gesetz zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wurden erneut zahlreiche Änderungen umgesetzt bzw. sollen umgesetzt werden, die es bei der Erstellung des Jahresabschlusses 2024 sowie der Steuerbilanz 2024 zu berücksichtigen gilt. Zudem wurden im Jahr 2024 weitere Gesetzgebungsvorhaben, wie das Jahressteuergesetz 2024 sowie das Bürokratieentlastungsgesetz IV vorangetrieben.

Die einzelnen handelsrechtlichen bzw. steuerrechtlichen Änderungen können nicht isoliert betrachtet werden, da Handels- und Steuerecht stark ineinandergreifen. Handelsrechtliche Gesetzesänderungen müssen daher stets vor dem Hintergrund der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz betrachtet werden. Auf diese Weise können sich handelsrechtliche Neuerungen auch auf die Steuerbilanz auswirken. Durch den Wegfall der umgekehrten Maßgeblichkeit im Zuge des BilMoG aus dem Jahr 2009 entfaltet die Steuerbilanz keine umgekehrte Maßgeblichkeit mehr für die Handelsbilanz. Vielmehr sind im Zuge dieser Gesetzesnovelle zahlreiche Möglichkeiten entstanden, in der Handels- und Steuerbilanz eigenständig zu bilanzieren. Insofern fallen Handels- und Steuerbilanz in der Praxis immer mehr auseinander, wenn sich zwingende Abweichungen ergeben oder insbesondere wenn bestimmte steuerliche Wahlrechte in der Steuerbilanz in Anspruch genommen werden, die keine unmittelbare Anwendung in der Handelsbilanz finden. Die Relevanz latenter Steuern hat hierdurch eine neue Stufe erreicht. Rein steuerliche Gesetzesänderungen sind somit auch mittelbar – nämlich über die Fragen der Steuerabgrenzung – für den handelsrechtlichen Jahresabschluss S. 2relevant. Abweichungen bei Ansatz und Bewertung zwischen Handels- und Steuerbilanz sind immer im Kontext der latenten Steuern zu prüfen.