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Photovoltaikanlagen und nachlaufende Betriebsausgaben
Urteil des FG Nürnberg, FinMin Schleswig-Holstein und JStG 2024
[i]FG Nürnberg, Urteil v. 19.9.2024 - 4 K 1440/23, NWB CAAAJ-77367 Hinsichtlich der Anwendung der Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 72 EStG kehrt keine Ruhe ein. Nunmehr liegt eine erste Entscheidung eines Finanzgerichts zur Frage vor, ob nachlaufende Betriebsausgaben steuerwirksam geltend gemacht werden können, selbst wenn diese in Zeiträumen der Steuerfreiheit geleistet worden sind. Das (NWB CAAAJ-77367; Revision zugelassen) den steuerwirksamen Betriebsausgabenabzug für die Umsatzsteuerzahlung 2021 in 2022 abgelehnt. Diese Entscheidung überzeugt m. E. nicht; sie bedarf der höchstrichterlichen Prüfung. Zudem hat sich die Finanzverwaltung zu weiteren aktuellen Einzelfragen bei der Ertragsbesteuerung von Photovoltaikanlagen geäußert. Hierauf wird ebenso wie auf die gerade vom Bundestag durch das JStG 2024 beschlossene und ab 2025 wirksame Änderung des § 3 Nr. 72 EStG näher eingegangen.
I. Gesetzliche Regelung, zeitliche Anwendung und offene Frage
[i]Steuerfreie Einnahmen und EntnahmenNach § 3 Nr. 72 EStG (anzuwenden für Anlagenerwerbe bis 2024) sind steuerfrei die Einnahmen und Entnahmen im Zusammenhang mit dem Betrieb
a) von auf, an oder in Einfamilienhäusern (einschließlich Nebengebäuden) oder nicht Wohnzwecken dienenden Gebäuden vorhandenen Photovoltai...