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Die Angabe des Abschlussprüferhonorars im Anhang
Bestandteile und Nutzen für den Abschlussprüfer
Das Abschlussprüferhonorar ist eine verpflichtende Angabe im Anhang von Jahres- und Konzernabschlüssen nach HGB und IFRS. Diese ist ebenso ein verpflichtender Bestandteil der Berichterstattung des Abschlussprüfers in der Bilanzsitzung. Welche Bestandteile diese Angabe konkret beinhaltet, wird in diesem Beitrag behandelt. Abgerundet wird der Beitrag mit einer Darstellung des Nutzens für den Abschlussprüfer selbst – insbesondere als Kontrollinstrument im Lichte der EU-Abschlussprüferverordnung.
Das Abschlussprüfungshonorar ist eine Pflichtangabe im (Konzern-)Anhang, sofern kein Befreiungstatbestand einschlägig ist. Gleichzeitig stellt dieses ein wichtiges Informationselement für den Abschlussprüfer, aber auch für den Mandanten dar.
Die Unterteilung des Honorars ist teilweise sehr herausfordernd. Es lassen sich aber auch eventuelle Befangenheitshinweise oder Unabhängigkeitsgefährdungen erkennen. Für Letztere ist eine laufende (unterjährige) Überwachung notwendig. ▪