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Die E-Bilanz(en) einer Personengesellschaft
Ein Überblick über die Ausgestaltung der Datensätze
Seit fast zehn Jahren besteht für Personengesellschaften die Pflicht zur Übermittlung des Inhalts von Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz an die Finanzverwaltung (sogenannte E-Bilanz), die aufgrund der Übergangs- und Nichtbeanstandungsregelungen effektiv zum eingeführt wurde. Zahlreiche zum Einführungszeitpunkt bestehende Fragestellungen haben sich seitdem erübrigt, auch wurden die Anforderungen seitens der Finanzverwaltung als Datenempfänger seit der erstmaligen Einführung der E-Bilanz mehrmals angepasst.
Der nachfolgende Beitrag stellt daher die aktuelle Datensatzstruktur der E-Bilanz(en) einer Personengesellschaft dar, wobei insbesondere auf die Rechenwerke Gesamthandsbilanz (einschließlich Kapitalkontenentwicklung), Ergänzungsbilanz (einschließlich Ergänzungs-GuV), Sonderbilanz (einschließlich Sonder-GuV), steuerliche Gewinnermittlung (einschließlich steuerlicher Gewinnermittlung bei Feststellungsverfahren) sowie die Beteiligungsbilanzierung nach der sogenannten Spiegelbildmethode eingegangen wird. Dabei stehen die Besonderheiten von Personengesellschaften gegenüber Unternehmen anderer Rechtsformen im Vordergrund.