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Prüfung von Nachhaltigkeitsinformationen mit hinreichender Sicherheit
Sind bestehende Prüfungsstandards dafür geeignet?
Ziel des EU-Gesetzgebers nach der CSRD ist, für den neuen Nachhaltigkeitsbericht die materielle Pflichtprüfung mit hinreichender Sicherheit zu verlangen, sofern dies „für die Prüfer und für die Unternehmen machbar ist“ (Art. 26 a Abs. 3, Abs. 2 EU-APrRL). Dafür will die EU-Kommission bis zum delegierte Rechtsakte zur Ergänzung der CSRD erlassen, mit denen entsprechende EU-Prüfungsstandards für Nachhaltigkeitsberichte angenommen werden sollen. Ob und wie weit bei der Prüfung des neuen Nachhaltigkeitsberichts hinreichende Sicherheit erreichbar sein wird, ist demnach aus Sicht der EU nicht gänzlich klar. Vor diesem Hintergrund geht der Beitrag der Frage nach, ob gegenwärtig anwendbare Prüfungsstandards hinreichende Prüfungssicherheit bei Nachhaltigkeitsinformationen ermöglichen können und welche Prüfungshandlungen dafür erforderlich sind. Antworten auf diese Fragen wurden für diesen Beitrag zum einen anhand einer Befragung von mit der Prüfung künftiger Nachhaltigkeitsberichte verbundenen ?Stakeholdern? und zum anderen mittels Auswertung nationaler und internationaler Standards für die Prüfung von Nachhaltigkeitsinformationen erarbeitet.