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CEAOB | Unverbindliche Leitlinien zur Erlangung begrenzter Sicherheit bei der Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten
Nach entsprechender Aufforderung durch die EU-Kommission veröffentlichte das Committee of European Auditing Oversight Bodies (CEAOB) Ende September dieses Jahres unverbindliche Leitlinien zur Erlangung begrenzter Sicherheit bei der Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten (Guidelines on limited assurance on sustainability reporting).
Gemäß den Vorgaben der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) soll die Europäische Kommission bis spätestens Standards für eine solche Prüfung verabschieden. Bis dahin wird es eine Übergangszeit geben, in denen die Mitgliedstaaten nationale Standards oder Verlautbarungen für eine solche Prüfung anwenden dürfen. Die Leitlinien des CEAOB setzen solche Verlautbarungen weder außer Kraft, noch ersetzen sie diese. Indes sollen sie dazu beitragen, dass das Vorgehen b...