Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten mit „hinreichender Sicherheit“: Status quo der Regelungen
Liebe Leserinnen und Leser,
die erste Ausbaustufe der Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten ist die „begrenzte Sicherheit“, die über delegierte Rechtsakte der EU das CSRD-Rahmenwerk bis Oktober 2026 ergänzen sollen. Aber das Ziel bleibt unverändert, in der zweiten Ausbaustufe den Stakeholdern eine hinreichende Sicherheit durch die Prüfung zu bieten: zumindest und soweit so realistisch dies „für die Prüfer und für die Unternehmen machbar ist“. Damit ist unklar, ob eine hinreichende Sicherheit überhaupt erreichbar scheint. WP/StB Prof. Dr. Holger Philipps, Herausgeber dieser Zeitschrift, nimmt dies zum Anlass zu fragen, ob die gegenwärtig anwendbaren Prüfungsstandards eine hinreichende Prüfungssicherheit für die Nachhaltigkeitsberichte ermöglichen können und welche konkreten Prüfungshandlungen dafür notwendig sind, vor allem im Vergleich zu den Prüfungshandlungen zur Erlangung einer nur begrenzten Prüfungssicherheit. Hierzu hat er die verfügbaren Standards vergleichend analysiert und kommt zu dem erfreulichen Schluss, dass der ISSA 5000 in der endgültigen Form eine Hilfe sein wird, er fordert allerdings für die Praxis weitere Erläuterungen und vor allem ergänzende Interpretationen und Beispiele, um den allen Prüfungsstandards innewohnenden Abstraktionsgrad ein wenig zu senken.
Eine Jahresabschlussprüfung ohne Prüfung der IT-Systemumgebung erscheint angesichts der häufig sehr weit fortgeschrittenen Digitalisierung kaum denkbar, aber jedenfalls im Mittelstand lässt sich verzeichnen, dass erst mit der Prüfungssaison 2023 überhaupt vertiefte Befragungen durchgeführt werden. Dabei hat sich nach dem Skalierungsansatz die Prüfung an der Größe, Komplexität und dem Risiko eines Unternehmens zu orientieren. WP/StB Prof. Dr. Christoph Freichel, WP Dr. Tobias Nickels und WP Prof. Dr. Markus Widmann analysieren den einschlägigen ISA (DE) 315 zur Identifizierung und Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Lichte einer IT-Systemprüfung und ihrer Anpassung an die mittelständischen Rahmenbedingungen.
Außerdem in dieser Ausgabe: WP/StB Mark Schiffer fasst alles Wissenswerte rund um die Angabepflicht des Abschlussprüferhonorars im Anhang zusammen und zeigt auf, warum die Angabepflicht auch für den Prüfer selbst nützlich ist. Prof. Dr. Markus Widmann und Maximilian Schoichet stellen in der Rubrik „Angewandte Prüfungsmethodik“ diesmal eine Gegenkontenanalyse vor, mit der sich das Buchungsverhalten des Mandanten verproben lässt. Dabei bedienen sie sich einerseits einer Verformelung mittels Excel und andererseits skizzieren sie eine Lösung mit Power BI in einer instruktiven Schritt-für-Schritt-Anleitung. In den Examensfällen stellt Prof. Dr. Henner Klönne diesmal eine Aufgabe aus der Prüfung vom zweiten Halbjahr 2022 vor, in der es im Bereich „Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre“ um die Kuppelproduktion ging. Der Praxisfall von WP/StB Prof. Dr. Christian Hanke zeigt die bilanzielle Abbildung von Investitionszuschüssen und welche der möglichen Varianten die VFE-Lage überzeugend darstellt.
Beste Grüße
Christoph Linkemann
Fundstelle(n):
WP Praxis 11/2024 Seite 293
JAAAJ-77596