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Arbeitsverhältnis | Vergütung für Umkleide-, Wege- und Körperreinigungszeiten
Körperreinigungszeiten gehören zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit, wenn sich der Arbeitnehmer bei seiner geschuldeten Arbeitsleistung so sehr verschmutzt, dass ihm ein Anlegen der Privatkleidung, das Verlassen des Betriebs und der Weg nach Hause ohne eine vorherige Reinigung des Körpers im Betrieb nicht zugemutet werden kann.
Eine Vergütung für Umkleide-, Körperreinigungs- und Wegezeiten kommt dem Grunde nach in Betracht (vgl. § 611a Abs. 2 BGB). Allerdings hatte das S. 2977Berufungsgericht angenommen, dem Arbeitnehmer seien für jeden Arbeitstag im Zeitraum von Juni 2020–April 2022 diese Zeiten in einem Umfang von 21 Minuten täglich zu vergüten. Für eine entsprechende Veranschlagung von Umkleide- und Körperreinigungszeiten fehlt es nach Ansicht des BAG aber an ausreichenden t...