Feststellung des GmbH-Jahresabschlusses: Rechtliche Grundlagen mit Hinweisen zur Vermeidung von bzw. zum Umgang mit Gesellschafterkonflikten – Fragen und Antworten
Die GmbH hat für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres einen Jahresabschluss zu erstellen. Verbindlich wird der Jahresabschluss erst mit seiner Feststellung durch die Gesellschafterversammlung (§ 42a Abs. 2, § 46 Nr. 1 Var. 1 GmbHG). Die Feststellung des Jahresabschlusses führt mithin zum Abschluss der Rechnungslegung. Sie ist Voraussetzung für die Verwendung des Ergebnisses (§§ 29, 46 Nr. 1 Var. 2 GmbHG) sowie Maßstab für die Gewinnbeteiligungen (z. B. Tantiemen) und eine etwaige Erfolgsbeurteilung der Geschäftsführer.
Die Feststellung des Jahresabschlusses sowie Gewinnverwendung sind regelmäßig Kräften unterschiedlicher Interessengruppen im Management und Gesellschafterkreis ausgesetzt. Da die Verfahrensweise betreffend den Jahresabschluss und die Unternehmensgewinne ein typisches Konfliktfeld darstellt, ist die Einhaltung der gesellschaftsvertraglichen und gesetzlichen Vorgaben des Verfahrens zur Feststellung des Jahresabschlusses von besonderer Wichtigkeit.
Diese FAQ behandeln die Grundlagen der Feststellung von Jahresabschlüssen von mittelständischen GmbHs und fokussieren die Vorbereitung des gesellschaftsrechtlichen Beschlussverfahrens.
Einen Ausschnitt aus der Arbeitshilfe „Feststellung des GmbH-Jahresabschlusses“ finden Sie unten auf der Seite, die Arbeitshilfe selbst in der Datenbank unter NWB OAAAE-84830.
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Fundstelle(n):
NWB Sanieren 10/2024 Seite 283
MAAAJ-77222