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Einkünfteermittlung | Zahlungen wegen der Freigabe einer selbständigen Tätigkeit keine Betriebsausgaben (FG)
Die im Gegenzug für die Freigabeerklärung des Insolvenzverwalters bzgl. einer selbständigen Tätigkeit gemäß § 35 Abs. 2 Satz 2 i. V. mit § 295 Abs. 2 InsO a. F. (§ 295a InsO n. F.) zu leistenden Ausgleichszahlungen des Insolvenzschuldners an die Insolvenzmasse stellen keine steuermindernd zu berücksichtigenden Betriebsausgaben oder Verbindlichkeiten im Betrieb des Insolvenzschuldners dar, denn solche Aufwendungen sind nicht betrieblich veranlasst.
Die Durchführung eines Insolvenzverfahrens, um die Gläubiger eines Insolvenzschuldners gemeinschaftlich und geordnet zu befriedigen, betrifft den Vermögensbereich des Insolvenzschuldners und ist nicht der einkommensteuerrechtlich relevanten Erwerbssphäre zuzuordnen. Dies gilt auch für Zahlungen an den Insolvenzverwalter nach § 35 Abs. 2 Sa...