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NWB Sanieren 10/2024 S. 312

Verfahrensrecht – Aussetzungszinsen von 0,5 Prozent/Monat möglicherweise verfassungswidrig (BFH)

Es wird die Entscheidung des BVerfG darüber eingeholt, ob § 237 i. V. mit § 238 Abs. 1 Satz 1 AO seit dem bis zum insoweit mit dem Grundgesetz vereinbar ist, als der Zinsberechnung für die Zinsen bei Aussetzung der Vollziehung (AdV) ein Zinssatz von 0,5 % pro Monat zugrunde gelegt wird.

Hintergrund:

Einspruch und Klage haben im Steuerrecht grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung, d. h. die Erhebung einer Abgabe wird nicht aufgehalten und der Steuerpflichtige muss die festgesetzte Steuer zunächst zahlen. Die aufschiebende Wirkung von Einspruch und Klage kann aber in einem summarischen Verfahren auf Antrag bei ernstlichen Zweifeln an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheids von Finanzamt oder Finanzgericht gesondert durch die Aussetzung der Vollziehung (AdV) angeordnet werden. Für de...