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Kurzfassung zum Beitrag von Ott, StuB 20/2024 S. 769

Das zur steuerlichen Anerkennung inkongruenter Gewinnausschüttungen

Prof. Dr. Hans Ott

Mit hat der BFH der im vertretenen Verwaltungssauffassung zur Behandlung inkongruenter Gewinnausschüttungen widersprochen und entschieden, dass auch ein einstimmig gefasster, punktuell satzungsdurchbrechender Beschluss über eine inkongruente Vorabausschüttung unter bestimmten Voraussetzungen als zivilrechtlich wirksamer Ausschüttungsbeschluss der Besteuerung zugrunde zu legen ist. Mit dem aktuellen das im Beitrag erörtert wird, wurde das vorhergehende neu gefasst (, NWB JAAAJ-74563). Die Finanzverwaltung folgt nunmehr den Urteilsgrundsätzen des BFH und hat sich außerdem zur Behandlung einer gespaltenen Gewinnverwendung in Verbindung mit zeitlich inkongruenten Gewinnausschüttungen nach dem geäußert. Nach der Anwendungsregelung in Punkt II ersetzt das das vorangehende und ist in allen noch offenen Fällen anzuwenden.

Einordnung

In dem aktuellen weist die Finanzverwaltung zunächst auf das