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Korrektur eines Zerlegungsbescheids bei nachträglich bekannt gewordener Tatsache
Die Änderung eines Zerlegungsbescheids nach § 173 Abs. 1 AO aufgrund nachträglich bekannt gewordener Tatsachen ist nicht dadurch ausgeschlossen, dass dem FA bei der ursprünglichen Zerlegung ggf. ein Rechtsfehler unterlaufen ist, wenn die nachträglich bekannt gewordene Tatsache ungeachtet des unterlaufenen Rechtsfehlers bedeutsam ist (Bestätigung der Rechtsprechung; Bezug: § 173 Abs. 1, § 185, § 184 Abs. 1 Satz 3, § 12 Satz 1 AO; § 28 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, § 29 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, § 33 Abs. 1, Abs. 2 GewStG).
(1) Nach § 185 i. V. mit § 184 Abs. 1 Satz 3 AO ist die Änderungsvorschrift des § 173 Abs. 1 AO auf Zerlegungsbescheide sinngemäß anzuwenden. Gemäß § 173 Abs. 1 AO sind Steuerbescheide aufzuheben oder zu ändern, soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden, die zu einer höheren Steuer führen (Nr. 1), oder soweit Tatsachen oder Bewei...BStBl 1992 II S. 869