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StuB 20/2024 S. 804

Grundsteuer | Musterverfahren in NRW

Nach einer aktuellen Entscheidung des FG Köln ist die neue Grundsteuerbewertung nicht zu beanstanden (; Revision zugelassen).

Hintergrund: Das FG Köln verhandelte erstmalig in einem Verfahren, das die Bewertung einer Immobilie für die neue Grundsteuer in NRW betrifft. Die Klage richtete sich gegen einen Bescheid über die Feststellung des Grundsteuerwerts zum nach dem Bundesmodell. Die neue Bewertung war notwendig geworden, weil das BVerfG im Jahr 2018 die bisher geltende Bewertung für die Grundsteuer (sog. Einheitsbewertung zum bzw. ) für verfassungswidrig erklärt hatte und der Gesetzgeber aufgefordert war, ein neues Bewertungsverfahren zu schaffen.

Sachverhalt: Gegenstand der Bewertung ist eine...