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BFH Urteil v. - I R 104/94 BFHE S. 265 Nr. 179,

Gesetze: EStG 1986 § 6 Abs. 1 Nr. 1EStG 1986 § 6 Abs. 1 Nr. 2EStG 1986 § 7 Abs. 1 Satz 3EStG 1986 § 52 Abs. 6aEStG 1987 § 52 Abs. 6AO 1977 § 88

Leitsatz

Ein Geschäftswert oder oder Firmenwert, den ein Einzelunternehmer in einem Wirtschaftsjahr, das vor dem beginnt, verdeckt in eine von ihm bar gegründete GmbH eingelegt hat, ist erstmals von dem Wirtschaftsjahr an, das nach dem an beginnt, planmäßig auf 15 Jahre abzuschreiben. Die Abschreibung ist grundsätzlich unabhängig davon, daß der sog. Altgeschäftswert oder Altfirmenwert zuvor von dem Einzelunternehmer nicht versteuert worden ist und daß die GmbH ihn ursprünglich nicht aktiviert hat.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BFH/NV 1996 S. 124 Nr. 6
BFHE S. 265 Nr. 179,
LAAAA-96760

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