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Steuern mobil Nr. 11 vom

Track 11-12 | Unentgeltliche Betriebsübertragung: Nachträgliche Betriebsausgaben des Betriebsübergebers

Nach einem steuerzahlerfreundlichen Urteil des Bundesfinanzhofs können im Anschluss an eine unentgeltliche Betriebsübertragung trotz des Grundsatzes des formellen Bilanzenzusammenhangs nachträgliche Betriebsausgaben des Betriebsübergebers vorliegen, wenn dieser Aufwendungen trägt, die im Zusammenhang mit seiner früheren Betriebsführung stehen. Die höchsten deutschen Steuerrichter haben damit einem anderslautenden Urteil des FG Thüringen in erster Instanz widersprochen.

Unser Interesse geweckt hat auch ein Urteil des Bundesfinanzhofs, wonach bei einer unentgeltlichen Betriebsübertragung nachträglich der Abzug von Betriebsausgaben durch den Übergeber des Betriebs möglich sein kann.

Die Klägerin hatte ein Einzelunternehmen im Bereich des Maler- und Lackiererhandwerks im Jahr 2000 von ihrem Vater übernommen, um es nur etwas mehr als vier Jahre später wieder unentgeltlich an ihn zurück zu übertragen – mit sämtlichen Aktiva und Passiva. Während sie Inhaberin des Betriebs war, wurden keine Beiträge an die Urlaubskasse gezahlt. Die Klägerin wurde gerichtlich dazu verdonnert, einen sechsstelligen Betrag nachzuzahlen. Der Vater versprach, dafür aufzukommen. ...