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Steuern mobil Nr. 11 vom

Track 21 | Grundfreibetrag: Einspruch wegen möglicher Verfassungswidrigkeit ist Pflicht

Beim Bundesfinanzhof ist ein Verfahren anhängig, in dem es um die Verfassungsmäßigkeit des Grundfreibetrags in den Jahren 2023 und 2024 geht. Vollkommen unabhängig von den Erfolgsaussichten ist ein Einspruch gegen alle Steuerbescheide für diese Jahre Pflicht, um alle Chancen zu wahren. Zweckmäßig wäre es natürlich, wenn die Verwaltung die Bescheide in diesem Punkt für vorläufig erklärt. Bis Redaktionsschluss war der Katalog der Vorläufigkeitsvermerke aber noch nicht ergänzt worden.

Es ist immer schnell gesagt, dass ein Thema eine große Breitenwirkung hat. Bei dem ersten schwebenden Prozess, den wir Ihnen jetzt vorstellen, ist das nun aber wirklich unstreitig. Beim Bundesfinanzhof ist nämlich ein Verfahren anhängig, in dem es um die Verfassungsmäßigkeit des Grundfreibetrags in den Jahren 2023 und 2024 geht.

Im Jahr 2023 betrug der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer 10.908 €. In 2024 beträgt er 11.604 €. Es ist allerdings eine rückwirkende Erhöhung auf 11.784 € geplant. Bei Verheirateten gelten bekanntlich die doppelten Beträge.

Vollkommen unabhängig von den Erfolgsaussichten ist ein Einspruch gegen alle Steuerbescheide für 2023 Pflicht, um ...