Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Track 16-20 | Betriebsveranstaltungen: So bleibt die Weihnachtsfeier steuer- und sozialversicherungsfrei
Wir informieren Sie über neue Entwicklungen bei der Lohnsteuer und der Sozialversicherung, was Weihnachtsfeiern und andere Betriebsveranstaltungen angeht. Erfreulich ist die neue Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, wonach eine Pauschalierung der Zuwendungen mit 25 % auch dann möglich ist, wenn eine Weihnachtsfeier nur für einen ausgewählten Kreis von Mitarbeitern veranstaltet wird. Gefährlich ist ein Urteil des Bundessozialgerichts, wonach die Pauschalierung im jeweiligen Entgeltzeitraum erfolgen muss.
Die steuerlichen Regeln bei einer Weihnachtsfeier sind jetzt unser Thema des Monats. Dabei konzentrieren wir uns auf neue Entwicklungen bei der Lohnsteuer und der Sozialversicherung. Nach dem Motto: So bleibt die Weihnachtsfeier steuer- und sozialversicherungsfrei.
Eine Weihnachtsfeier ist eine klassische Betriebsveranstaltung. Sprich: eine Veranstaltung auf betrieblicher Ebene mit gesellschaftlichem Charakter. Damit kommt § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG ins Spiel.
Nach dieser Vorschrift gehören die Zuwendungen eines Arbeitgebers an seinen Arbeitnehmer anlässlich von Betriebsveranstaltungen nur dann zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, soweit sie je teilnehmendem Arbeitn...