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FG Münster 15.03.2024 4 K 2056/21 AO, Kommentierte Nachricht BBK 22/2024 S. 1016

Einkommensteuer | Erlass von Kirchensteuer bei Gewinn aus Veräußerung von GmbH-Anteilen

Es besteht kein Anspruch auf Erlass von Kirchensteuer, wenn der Steuerpflichtige einen Gewinn aus der Veräußerung von GmbH-Anteilen erzielt.

Der in Nordrhein-Westfalen ansässige Kläger hielt eine GmbH-Beteiligung im Sonderbetriebsvermögen. Im Juli 2017 veräußerte er 85 % seiner GmbH-Beteiligung mit Gewinn und beantragte anschließend den Erlass von 50 % der hierauf entfallenden Kirchensteuer. Das Bistum lehnte den Erlass ab.

[i]Kein Erlass nach § 227 AODas Finanzgericht wies die Klage ab. Ein Erlass nach § 227 AO schied aus, weil die Einziehung von Kirchensteuer im Fall eines Gewinns aus der Veräußerung von GmbH-Anteilen nicht unbillig ist. Mit der Erfassung des Veräußerungsgewinns wird die in den Jahren zuvor unterbliebene Besteuerung des Wertzuwachses nachgeholt.

[i]Kirchensteuergesetz enthält keine ErlassregelungAuch das Kirchensteuergesetz des Landes ...