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StuB Nr. 20 vom Seite 795

Die wichtigsten Reformvorschläge der BMF-Expertenkommission – Ergebnisse einer EY-Umfrage zur Prioritätsbestimmung

StB Dr. Andreas S. Bolik und André Thoß, LL.M.

I. Hintergrund

„Bewegen Sie sich mehr, reduzieren Sie Ihr Gewicht und vermeiden Sie Alkohol und Nikotin, dann werden Sie Ihre Beschwerden rasch los.“ Gefahr erkannt, Gefahr gebannt? Übertragen auf das Steuerrecht kamen Ratschläge kürzlich von den BMF-Expertenkommissionen „Vereinfachte Unternehmensteuer“ und „Bürgernahe Einkommensteuer“. Ausgehend von einer schwachen Konjunkturprognose und der erodierenden Standortattraktivität Deutschlands aufgrund hoher Abgabenlasten und ausufernder Bürokratie haben die BMF-Expertenkommissionen nach ungefähr einjähriger Arbeit kürzlich ihre Berichte vorgelegt. Deren Ergebnisse machen erheblichen Reformbedarf offensichtlich, der damit quasi von Seiten des BMF eine offizielle Bestätigung erfährt.

Der Bericht zur „vereinfachten Unternehmensteuer“ zeigt, dass weitreichende Handlungsnotwendigkeit besteht, um Unternehmen zu entlasten, selbst wenn auf Tarifreduzierungen verzichtet wird. Er bündelt zahlreiche interessante Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung. In einer EY-Umfrage zu den Kommissionsvorschlägen haben rund 500 Steuerexperten aus Unternehmen und der Beraterbranche ihre Einschätzung beigesteuert, für wie realistisch sie die Umsetzung der Reformvorschläge halten und – wichtiger noch – welche Einzelvorschläge sie als besonders dringend und wichtig einschätzen. So kann dem Steuergesetzgeber eine Priorisierung offenbart werden, welche Einzelmaßnahmen kurz-, mittel- und langfristig bevorzugt umgesetzt werden sollten, falls die Gesamtumsetzung an Haushaltsengpässen scheitert.