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Einkommensteuer | Verbrauch der Steuervergünstigung gem. § 34 Abs. 3 EStG auch bei fehlendem Antrag (FG)
Die antragsgebundene Steuervergünstigung des § 34 Abs. 3 EStG, die der Steuerpflichtige nur einmal im Leben in Anspruch nehmen kann, ist auch dann verbraucht, wenn das Finanzamt die Vergünstigung zu Unrecht gewährt hat. Dies gilt selbst dann, wenn dies ohne Antrag des Steuerpflichtigen geschieht oder ein Betrag begünstigt besteuert wird, bei dem es sich tatsächlich nicht um einen Veräußerungsgewinn im Sinne des § 34 Abs. 2 Nr. 1 EStG handelt (; rechtskräftig).
Sachverhalt: Streitig ist, ob ein im Streitjahr 2019 erzielter Gewinn aus der Veräußerung einer Beteiligung im Sinne von EStG) ermäßigt zu besteuern ist obwohl der ermäßigte Steuersatz bereits im Jahr 2014 angewendet wurde: Das FA gewährte dem Kläger für das Jahr 2014 die Vergünstigung des § 34 Abs. 3 EStG für eine Beteiligungs...