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Beitragsberechnung für in der GKV freiwillig versicherte Selbstständige
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 2929Zu den Personenkreisen, die sich zwischen gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) und privater Krankenversicherung entscheiden können, gehören u. a. auch die Selbstständigen. Von ihnen sind rund 60 % (Stand: 2019) – und damit eine deutliche Mehrheit – gesetzlich krankenversichert. Die für diesen Personenkreis maßgeblichen Regelungen zur Beitragsberechnung sollten auch in der Lohnbuchhaltung bekannt sein.
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Rechtliche Grundlagen
[i]Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit als Grundlage der BeitragsbemessungBei der Beitragsbemessung für freiwillige Mitglieder ist sicherzustellen, dass die Beitragsbelastung die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des freiwilligen Mitglieds berücksichtigt (vgl. § 240 Abs. 1 Satz 1 SGB V). Der GKV-Spitzenverband regelt in den „Beitragsverfahrensgrundsätze[n] Selbstzahler – BvSzGs“ viele Details zu den zu berücksichtigenden Einnahmen und zu beitragsfreien Zeiten, bspw. wegen des Bezugs von Entgeltersatzleistungen.
Beitragsbemessungsgrundlage
[i]Arbeitsentgelt, - einkommen und RentenzahlungenDie BvSzGs schreiben vor, dass den beitragspflichtigen Einnahmen u. a. das Arbeitsentgelt, das Arbeitseinkommen, bei dem auf die im Einkommensteuerbescheid enthaltenen Gewinne eins-zu-eins abgestellt wird, sowie Rentenzahlungen der gesetzlich...