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Grunderwerbsteuerrechtliche Risiken bei Umstrukturierungsprozessen vermeiden!
Zugleich Besprechung des
[i]Saecker, Grunderwerbsteuer: Grundstücksübertragungen auf/von Gesamthand und Folgen eines Formwechsels, Grundlagen, NWB DAAAE-32926 Fragen der Grunderwerbsteuer tauchen in der Praxis bei Umstrukturierungsvorgängen unter Beteiligung von grundbesitzenden Gesellschaften auf, geraten aufgrund der sich in den Vordergrund drängenden ertragsteuerrechtlichen Erwägungen praktisch aber oftmals in den Hintergrund. Dabei kommt insbesondere der Anwendung von § 1 Abs. 2a, Abs. 2b sowie Abs. 3 GrEStG eine große Bedeutung zu. Im Rahmen von Außenprüfungen wird die Grunderwerbsteuer zunehmend auch von Experten der Finanzverwaltung geprüft. Während die Tatbestände des § 1 Abs. 2a und 2b GrEStG den Anteilsübergang auf neue Gesellschafter erfassen, normiert § 1 Abs. 3 GrEStG Fälle, in denen 90 % der Anteile in der Hand des Erwerbers (Altgesellschafter) vereinigt werden oder bereits vereinigte Anteile übergehen. § 1 Abs. 3 GrEStG dient als Ergänzungstatbestand der Verhinderung von Steuerumgehungen durch Einschaltung von Personen- und Kapitalgesellschaften. Die Anwendung von § 1 Abs. 2a, 2b und 3 GrEStG wirft in der Praxis immer wieder Fragen auf, die zum Teil höchstrichterlich noch nicht geklärt sind. § 1 Abs. 3a GrEStG korrigiert die Konsequenzen aus der von der Rechtsprechung im Rahmen von § 1 Abs. 3 GrEStG vertretenen Pro-Kopf-Betrachtung (Erfassung von RETT-Blocker-Gestaltungen). Eine besondere Bedeutung erlangen Treuhandverhältnisse infolge der Änderungen durch das MoPeG. Vermögensfähig...