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NWB Nr. 41 vom Seite 2880

Nachgezählt

© pixel_dreams – stock.adobe.comDie Zahl der Kontenabrufe hat einen neuen Höchststand erreicht:1,4 Millionen!

Die Regelung des automatisierten Abrufs von Kontoinformationen wurde im Zuge des Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit eingeführt. Seit dem ist es Finanzbehörden – sowie Sozialämtern und Arbeitsagenturen – unter bestimmten Voraussetzungen möglich, Kon-tostammdaten von den Kreditinstituten (wie beispielsweise Name und Anschrift des Kontoinhabers; Datum der Kontoeröffnung/-schließung; Verfügungsberechtigte) abzurufen

Seit Einführung des Kontenabrufverfahrens haben die Finanzämter und andere Behörden von der Befugnis zur Abfrage von Kontoinformationen beim BZSt in schnell wachsendem Ausmaß Gebrauch gemacht. Betrug die Gesamtzahl der Kontenabrufe nach § 93b AO im Jahr 2005 gerade mal rund 10.000, hat sie sich kontinuierlich nach oben geschraubt. In 2020 wurde bereits die Millionenmarke „geknackt“.
Wie „gläsern“ ein Konto ist und ob es schon von einer Finanzbehörde durchleuchtet wurde, hängt übrigens auch vom jeweiligen Bundesland ab. In 2023 stechen beispielhaft Bayern (29.581 Abrufe) und NRW (26.876 Abrufe) hervor. Die Finanzämter in Rhein...