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Verlängerung der Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft – Bundesrat stimmt zu
[i]BR-Drucks. 415/24 [Beschluss] v. 27.9.2024Der Bundesrat hat am dem Gesetz zur Verlängerung der Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft zugestimmt (BR-Drucks. 415/24 [Beschluss]). Damit wird die bis zum VZ 2022 befristete Regelung des § 32c EStG um zwei weitere Betrachtungszeiträume, den VZ 2023 bis 2025 und 2026 bis 2028 verlängert. Nach dieser Vorschrift unterliegen die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft einer Tarifglättung, indem für einen sog. Betrachtungszeitraum von drei aufeinander folgenden Jahren ein Durchschnittsgewinn und die darauf entfallende fiktive Einkommensteuer ermittelt wird. [i]Kanzler, NWB 28/2024 S. 1873Ein die tarifliche Einkommensteuer unterschreitender Betrag mindert dann die Tarifsteuer des jeweils dritten VZ des Betrachtungszeitraums.