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OLG Nürnberg 31.01.2024 13 U 1171/23, NWB 41/2024 S. 2828

Darlehen | Beweislast für Verzinslichkeit von Darlehen unter nahen Angehörigen

Macht der Darlehensgeber Zinsen für ein gewährtes Darlehen geltend, so trägt er die Beweislast dafür, dass das Darlehen als verzinsliches gewährt wurde. An dieser Beweislastverteilung hat sich durch die Neuregelung des Darlehens im Zuge der Schuldrechtsreform nichts geändert. Zumindest bei unter nahen Verwandten gegebenen Darlehen besteht kein Anscheinsbeweis dafür, dass das Darlehen verzinslich gegeben wurde.

Anmerkung:

Im Streitfall machte die Darlehensgeberin Zinsen für ein an ihren Vater ausgereichtes Darlehen geltend. Das Gericht bezweifelt bereits, dass es eine tatsächliche Vermutung, i. S. eines typischen Geschehensablaufs für das Bestehen einer Zinsvereinbarung bei Darlehensgewährung gibt. Jedenfalls würde es aber an dieser Typizität vorliegend desha...