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Sonderabschreibung nach § 7g EStG
Fallbeispiel
Der Unternehmer U erwirbt Anfang des Jahres 2024 eine Maschine für 18.000 € zzgl. 19 % Umsatzsteuer gegen Banküberweisung. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer beträgt zehn Jahre. U hat für die Maschine zuvor keinen Investitionsabzugsbetrag in Anspruch genommen.
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Einführung
Bei abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens können unter bestimmten Voraussetzungen im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den folgenden vier Jahren neben der linearen AfA Sonderabschreibungen bis zu insgesamt 40 % der Anschaffungskosten in Anspruch genommen werden.
Dabei handelt es sich um ein steuerliches Wahlrecht, welches unabhängig von der Handelsbilanz ausgeübt werden kann. Voraussetzung für die Ausübung steuerlicher Wahlrechte ist, dass die Wirtschaftsgüter, die nicht mit dem handelsrechtlich maßgeblichen Wert in der steuerlichen Gewinnermittlung ausgewiesen werden, in besondere, laufend zu führende Verzeichnisse aufgenommen werden.
In den Verzeichnissen sind der Tag der Anschaffung oder Herstellung, die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, die Vorschrift des ausgeübten steuerliche...