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BBK Nr. 20 vom

Haftsumme, vereinbarte Einlage und weitere Bilanzierungsthemen bei Kommanditisten

Ergeben sich Auswirkungen aufgrund des MoPeG?

Wolfgang Eggert

Das MoPeG hat Auswirkungen auf die Bilanzierung der Gewinnansprüche. Dies hat der Autor bereits in einem Beitrag zum Thema der Gewinnzuweisung dargestellt. Nunmehr sollen weitere Fragen beantwortet werden. Ergeben sich auch bilanzielle Auswirkungen aus der Haftsumme, dem Verhältnis zur vereinbarten Einlage und damit zusammenhängenden Fragestellungen? Abschließend wird noch betrachtet werden, ob sich bei der sogenannten negativen Tilgungsbestimmung Änderungen ergeben haben.

I. Begriffsdefinition

Als Pflichteinlage, oder besser vereinbarte Einlage, wird die Einlage bezeichnet, zu deren Erbringung sich der Kommanditist im Gesellschaftsvertrag – also im Innenverhältnis – verpflichtet hat. Diese Pflicht besteht nicht von selbst, sondern bedarf einer Regelung im Gesellschaftsvertrag. Von der Verpflichtung ist die Frage der Fälligkeit zu unterscheiden.

Die Haftsumme ist der Betrag, bis zu deren Höhe der Kommanditist den Gläubigern der Gesellschaft – Außenverhältnis – nach §§ 171, 172 Abs. 1 HGB haftet.

II. Folgen der Unterscheidung

Die im vorherigen Abschnitt geschilderte Unterscheidung zwischen der vereinbarten Einlage und der Haftsumme, die sich auch ...