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BBK Nr. 20 vom

Influencer im Steuerrecht

Fallstricke erkennen und vermeiden

Rüdiger Happe

Der Personenkreis, der sich als Influencer betätigt, wird zunehmend größer. Die Influencer erhalten Zuwendungen teils in Geld aber auch in Form von Sachleistungen von ihren Werbepartnern. Dabei ist nicht allen Influencern klar, dass sich hieraus auch steuerliche Konsequenzen ergeben können. Gleichzeitig ist aber auch nicht immer eindeutig, ob Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit anfallen, als Ausgabe steuerlich zu berücksichtigen sind. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die steuerlichen Fallstricke im Rahmen dieser Tätigkeit.

I. Ertragsteuerlich relevante Tätigkeit

1. Freibeträge/Freigrenzen

Ertragsteuerlich relevant ist jede Tätigkeit, die unter eine der sieben Einkunftsarten (§ 2 Abs. 1 EStG) fällt und keine steuerlich unbeachtliche Liebhaberei darstellt. Im Wesentlichen in Betracht kommt dabei die Tätigkeit im Rahmen eines Gewerbebetriebs (§ 15 EStG), seltener die selbständige Tätigkeit (§ 18 EStG). In Betracht zu ziehen sind außerdem noch sonstige Einkünfte (§ 22 EStG). Beträgt das gesamte zu versteuernde Einkommen (für das Jahr 2024) nicht mehr als 11.604 € bei Alleinstehenden, fällt keine Einkommensteuer an (§ 32a Abs. 1 EStG). Wird diese Grenze überschritten und l...