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FG Düsseldorf 11.06.2024 11 K 2308/19 U, Kommentierte Nachricht BBK 20/2024 S. 922

Abgabenordnung | Hinzuschätzung mittels Unsicherheitszuschlags

Bei formellen und materiellen Buchführungsmängeln ist das Finanzamt zu einer Hinzuschätzung nach § 162 AO berechtigt. Sind ein innerer Betriebsvergleich durch Nachkalkulation mangels aussagekräftiger Unterlagen und ein äußerer Betriebsvergleich nicht möglich, darf das Finanzamt einen Unsicherheitszuschlag von 5 % auf die erklärten Umsätze vornehmen.

Bei der Höhe des Unsicherheitszuschlags ist u. a. das Maß der Verletzung der Mitwirkungspflichten durch den Steuerpflichtigen zu berücksichtigen. Die Obergrenze für einen Unsicherheitszuschlag liegt bei 20 %.

[i]Kläger betrieb Kiosk mit Lotto-Annahmestelle Der Streitfall betraf den Inhaber eines Kiosks mit Lotto-Toto-Annahmestelle, der seinen Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG ermittelte. In den Streitjahren 2012 bis 2014 setzte er eine elektronische Registrierkasse ei...