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Wachstumschancengesetz – Auswirkungen auf die Pflegeversicherung
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 2857Das Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) v. (BGBl 2024 I Nr. 108) enthält u. a. auch Regelungen zur Beitragserhebung in der sozialen Pflegeversicherung. Im Jahr 2025 wird das Verfahren zum Nachweis der Elterneigenschaft von Beschäftigten digitalisiert. Kommt es zu Beitragsrückerstattungen, hat der Arbeitgeber diese ggf. zu verzinsen.
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Digitales Nachweisverfahren
[i]Beschäftigte müssen dem AG Elterneigenschaft und Kinderzahl nachweisen Durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) v. (BGBl 2023 I Nr. 155) ist für die Zeit nach dem eine Differenzierung des Beitragssatzes zur sozialen Pflegeversicherung nach der Anzahl der Kinder unter 25 Jahren eingeführt worden. Dabei werden Familien mit einem Beitragsabschlag i. H. von 0,25 Beitragssatzpunkten pro Kind entlastet. Bislang mussten hierfür die Elterneigenschaft und die Anzahl der Kinder dem Arbeitgeber und der Krankenkasse nachgewiesen werden. Dieses Nachweisverfahren wird durch das Wachstumschancengesetz erleichtert.
[i]Wachstumschancengesetz erleichtert das NachweisverfahrenAb Juli 2025 wird ein digitales Verfahren eingeführt (Datenaustauschv...