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Latente Steuern im Einzelabschluss nach HGB
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 2845Bestehen Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz, ist zu prüfen, ob nach § 274 HGB latente Steuern in der Handelsbilanz zu bilden sind. In diesem Fall können die tatsächlichen Ertragsteuern, die sich auf Basis steuerrechtlicher Vorschriften ergeben, von der Steuerbelastung abweichen, die sich aus dem handelsrechtlichen Ergebnis ergeben würde.
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Grundsätzliches
[i]Wagener, Latente Steuern nach HGB im Einzelabschluss, Grundlagen, NWB OAAAE-40415 In der Handelsbilanz sind latente Steuern nach § 274 HGB anzusetzen, wenn in Handels- und Steuerbilanz unterschiedliche Wertansätze vorliegen und sich diese Unterschiede in den folgenden Jahren voraussichtlich abbauen. Grundsätzlich führt die Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz zu einheitlichen Wertansätzen, durch abweichende steuerliche Wahlrechte oder zwingend anzuwendende steuerliche Ansatz- und Bewertungsvorschriften entstehen jedoch Unterschiede zwischen beiden Bilanzen. Diese Wertunterschiede sind Grundlage der Ermittlung von latenten Steuern. Durch die Abkehr vom Timing-Konzept im Rahmen des BilMoG im Jahr 2009 können nunmehr im Rahmen des Temporary-Konzepts auch erfolgsneutrale Vorgänge latente Steuern auslösen.
Bilanzierung und Bewertung
Bei ...