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NWB Nr. 41 vom

Gewinn- und umsatzabhängiger Earn Out

David Sabelleck und Dr. Karl Broemel

Beim Unternehmensverkauf nimmt der Veräußerer häufig die Tarifermäßigung des § 34 Abs. 3 EStG in Anspruch (sog. halber Steuersatz). Neben dem sofort zahlbaren Festkaufpreis wird oft auch ein später zahlbarer variabler Earn Out vereinbart. Die Tarifermäßigung ist u. a. davon abhängig, dass der Veräußerungsgewinn in einem einzigen VZ zu erfassen ist (Zusammenballung). Mit (BStBl 2024 II S. 510) hat der BFH entschieden, dass ein dem Grunde und der Höhe nach ungewisser gewinn- oder umsatzabhängiger Earn Out jedoch erst im VZ der Zahlung realisiert und versteuert wird. Es besteht daher ein Risiko, dass es in entsprechenden Fällen an der Zusammenballung fehlt.

Besteuerung des Veräußerungsgewinns, Tarifermäßigung nach § 34 EStG

[i]BFH, Urteil v. 9.11.2023 - IV R 9/21, BStBl 2024 II S. 510Es droht die Versagung der Tarifermäßigung auf den Earn Out und nachträglich auch auf den Festkaufpreis. In entsprechenden Fällen ist fraglich, ob Gründe bestehen, weshalb zumindest die Tarifermäßigung auf den Festkaufpreis erhalten bleibt, und welche Maßnahmen nachträglich noch zu diesem Zweck ergriffen werden können. [i]Unschädlichkeit „minimaler“ TeilleistungenBei Entschädigungsleistungen nach § 34 Abs. 2 Nr. 2 EStG ist es unschädlich,...BStBl 2016 II S. 214BStBl 2016 I S. 277